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Beim Amt der Oö. Landesregierung wird der gesetzlich geregelte Luftschadstoff Stickstoffdioxid NO2 von der Abteilung Umweltschutz gemäß den Bestimmungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) mit der Referenzmethode EN 14211:2012 „Außenluft – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz“ gemessen. Diese Methode bedeutet einen hohen apparativen Aufwand und es wird dafür speziell geschultes Fachpersonal benötigt. Allerdings kann auch mittels Passivsammlern mit recht einfachem Aufwand die Bestimmung von Langzeitmittelwerten verschiedener Luftschadstoffe vorgenommen werden.

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