Drucken

St. Pölten, 16. Juli 2015 - Bei der UVP-Verhandlung zum Projekt „Marchfeldkogel“ am 15. Juli 2015 hat der NÖ Umweltanwalt Thomas Hansmann in seiner abschließenden Stellungnahme zu später Stunde wie folgt ausgeführt: „Ich habe in der heutigen Verhandlung Vertreterinnen und Vertreter der Projektwerberin gehört, die auf Fragen besorgter Bürgerinnen und Bürger unschlüssige, widersprüchliche bzw. nicht nachvollziehbare Aussagen getätigt haben. Streckenweise konnte man sich des Gefühls nicht erwehren, dass sie das eigene Projekt nicht kennen.“

 

Hansmann weiter: „Die Projektwerberin hat als Basis für ein aussagekräftiges Gutachten im Fachbereich Verkehr jedenfalls das gesamte durch das Projekt verursachte Verkehrsaufkommen transparent zu machen und nachvollziehbar darzustellen. Denn ein solches Gutachten ist wiederum Basis für die Gutachten zu Luftgüte, Lärm und Umweltmedizin bzw. -hygiene. Logischerweise führen Fehler an der Wurzel zu einem Rattenschwanz von weiteren Unschärfen und haben Auswirkungen, die unter Umständen für den Ausgang des Verfahrens relevant sind. Die Sachverständigen haben von den Angaben der Projektwerberin auszugehen, bei dieser liegt also ein Gutteil des Verantwortung. Aus meiner Sicht sind noch viele Fragen offen.“

 

Vorwürfe der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Vertreter in Richtung der Behörde bzw. der Sachverständigen ließ der NÖ Umweltanwalt nur bedingt gelten: „Wenn die Projektwerberin Fragen besorgter Bürgerinnen und Bürger abtut oder keine klaren Antworten gibt dann ist es verständlich, dass die Emotionen hochgehen und sich sehr rasch auch gegen die Behörde und die Sachverständigen richten. Diese sind aber die falsche Adresse.“

 

Hansmann zum Abschluss: „Jeder Projektwerberin und jedem Projektwerber sollte bewusst sein, dass die UVP-Richtlinie und das UVP-Gesetz ausdrücklich vom Geist der Beteiligung der Öffentlichkeit getragen sind. Diese ist somit jedenfalls ernst zu nehmen, ihre Fragen sind transparent, klar und deutlich zu beantworten. Überall dort, wo dies nicht geschieht, kommt es zu massiven Vertrauensverlusten. Dies ist auch heute und hier sehr deutlich geworden.“

 

Am späten Abend wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Wesentliche Fachbereiche wie etwa der Naturschutz konnten demnach diesmal nicht behandelt werden. Der NÖ Umweltanwalt Thomas Hansmann unmittelbar nach der Verhandlung: „Dies wird beim nächsten Mal Thema sein. Dabei ist für mich ganz klar: Ich werde es nicht zulassen, dass es so dargestellt wird, als ob der Schutz der Natur und der Schutz der besorgten Bevölkerung im Widerspruch zueinander stünden. Beides gehört untrennbar zusammen."