Die Mitgliedstaaten der EU haben sich verpflichtet, die Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik umzusetzen.
Die Mitgliedstaaten der EU haben sich verpflichtet, die Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik umzusetzen.