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Die Umweltanwältinnen und Umweltanwälte Österreichs

Die Umwelt- und Naturschutzanwaltschaften sind unabhängige Einrichtungen der Bundesländer. In den meisten Bundesländern ist die Umweltanwältin/der Umweltanwalt sachlich weisungsfrei gestellt. Sie setzen ihre Fachkompetenz zur Lösung von Umweltproblemen ein und stehen damit als kompetente Partner für Politik, Verwaltung, BürgerInnen, Bürgerinitiativen, NGOs und Projektwerber zur Verfügung.

Das Leistungsspektrum der Umweltanwaltschaften Österreichs

In Niederösterreich wurde 1985 die erste Umweltanwaltschaft eingerichtet. Danach folgten die Länder Salzburg (1987), Steiermark (1988), Oberösterreich (1990), Tirol (1990), Wien (1993) und das Burgenland (2003). In Vorarlberg wurde 1982 der „Landschaftsschutzanwalt“ eingerichtet und ab 1997 in „Naturschutzanwalt“ unbenannt. Den Naturschutzbeirat als Beratungsorgan der kärntner Landesregierung gibt es bereits seit dem Jahre 1953. Mit Landesgesetz vom 28.04.2005, LGBl Nr. 63/2005, wurde sichergestellt, dass in Kärnten der als Kollegialorgan eingerichtete Naturschutzbeirat sämtliche in Bundesgesetzen dem Umweltanwalt eingeräumten Rechte wahrzunehmen hat.

Die Umweltanwältinnen und Umweltanwälte tagen zweimal jährlich gemeinsam unter dem Vorsitz eines Bundeslandes. Die Tagungen dienen dem Erfahrungsaustausch und der Ausarbeitung gemeinsamer  Strategien für wichtige Umweltthemen. 

Das Leistungsspektrum der Umweltanwaltschaften zum Download