Print

ÖNORMEN dürfen keinesfalls unsachlicherweise das Recycling von Baurestmassen verhindern oder beeinträchtigen!

NÖ Umweltanwaltschaft (St. Pölten) Der vorliegende Entwurf der ÖNORM B 4710-1 (Recyclingbeton) sieht nicht - wie eigentlich auf Basis der stattfindenden Innovationen zu erwarten wäre - eine Stärkung der Einsatzmöglichkeiten von Recyclingmaterialien vor, sondern - entgegen sämtlichen europäischen und nationalen Rechtsnormen und Bestrebungen - sogar ein Zurückdrängen derselben.

Die Umweltanwältinnen und -anwälte Österreichs haben eine Gemeinsame Stellungnahme gegen diesen Normentwurf eingebracht. Diese finden Sie hier im Format .pdf.