Mit der vorliegenden Verordnung kann nach Einschätzung der Umweltanwaltschaften von Burgenland, Wien, Oberösterreich und Niederösterreich das Ziel einer Forcierung der Verwendung von Recycling-Baustoffen nicht erreicht werden. Es müssen deutliche Reduzierungen des Verwaltungsaufwandes für Private, Gemeinden und die öffentliche Hand getroffen werden, um die Ziele der EU-Abfallrichtlinie "Wiederverwendung und Recycling" zu erfüllen.