Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) ist eine generelle Planung, in der alle sechs Jahre die für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der Flussgebietseinheiten Donau, Rhein und Elbe anzustrebende wasserwirtschaftliche Ordnung in möglichster Abstimmung der verschiedenen Interessen dargestellt wird.

In dieser Planung sollen aufbauend auf

  • einer allgemeinen Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheiten,
  • einer zusammenfassenden Darstellung der signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen auf den Zustand der Gewässer,
  • sowie einer Zusammenfassung der Ergebnisse der Gewässerzustandsüberwachung

die zu erreichenden Erhaltungs- und Sanierungsziele für die Gewässer sowie die Maßnahmenprogramme, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, festgelegt werden. Die Planungsmaßnahmen dienen zur Erhaltung und Erreichung eines guten Zustands bzw. guten Potentials der Gewässer.

Die österreichischen Umweltanwaltschaften haben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum inzwischen 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftsungsplan (2. NGP) ausführlich Stellung genommen und Verbesserungspotential aufgezeigt.

Gemeinsame Stellungnahme