Zur Petition
Aus Anlass der Gesetzesnovelle der oberösterreichischen Landesregierung, mit welcher dem Oberösterreichischen Umweltanwalt wichtige Parteirechte im europäischen Gebiets- und Artenschutz nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie entzogen werden sollen, haben die Österreichischen Umweltanwaltschaften eine Online-Petition gestartet.
Die Aarhus-Umsetzung, welche in den meisten Bundesländern noch ausständig ist, wird den NGOs mehr Rechte in Umweltverfahren bringen. Ein Entzug von Parteienrechten bei den Umweltanwaltschaften wäre aber ein massiver Rückschritt im Naturschutz und würde zu einer tatsächlichen Verschlechterung für die Natur führen. Die Beteiligung von NGOs im europäischen Naturschutz ist unverzichtbar und wichtig. Doch in den vielen hunderten Naturschutzverfahren nach EU-Recht pro Jahr ist die konsequente Arbeit der Umweltanwaltschaften in der Fläche notwendig und ergänzt sich mit NGOs, die sich aus Ressourcengründen auf bestimmte Themen konzentrieren müssen. Wenn die Umweltanwaltschaft nicht mehr an Naturschutzverfahren teilnehmen darf und NGOs faktisch nicht teilnehmen können, verliert die Natur ihre Stimme!
Die konsequente und konstruktive Teilnahme der Umweltanwaltschaften - auch an vielen kleinen Naturschutzverfahren - sowie Beratungsangebote im Vorfeld, sichern die hohe fachliche Qualität. Sie schaffen Kontinuität, Sachlichkeit und Berechenbarkeit in allen Verfahren.
Deshalb fordern wir die uneingeschränkte Beibehaltung der Kompetenzen der Oberösterreichischen- und aller Umweltanwaltschaften!