Das Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) ist ein Gesetzesvorhaben der EU. Damit soll eine rechtlich bindende Grundlage geschaffen werden, um Ökosysteme wiederherzustellen und Europas Biodiversität zu sichern. Das ist dringend nötig, denn obwohl intakte Ökosysteme die Grundlage unseres Lebens darstellen, befindet sich die Natur in Europa derzeit in keinem guten Zustand – und das gilt auch für Österreich. So sind mehr als 80 % der Arten, die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützt sind, in keinem guten Zustand und 90 % der ursprünglich vorhandenen Moorflächen sind stark beeinträchtigt oder zerstört.
Wie der Wortlaut des Renaturierungsgesetzes lauten wird, welche Ziele verfolgt und wie diese erreicht werden sollen, wird derzeit noch diskutiert. Daher melden sich nun die Umweltanwältinnen und Umweltanwälte aller neun Bundesländer zu Wort und setzen sich in einem offenen Brief für ein starkes Renaturierungsgesetz ein. Besonders wichtig ist, dass die Verpflichtung zur Wiederherstellung nicht auf Natura-2000-Gebiete beschränkt wird und landwirtschaftliche Gebiete nicht von den Wiederherstellungszielen ausgenommen werden.
Ein starkes Renaturierungsgesetz ist eine große Chance, geschädigte und zerstörte Ökosysteme wiederherzustellen, der Klima- und Biodiversitätskrise entgegen zu wirken und unsere Lebensgrundlagen für künftige Generationen zu bewahren.