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Alles über den Naturschutzbeirat/Umweltanwalt
Der Naturschutzbeirat wurde bereits 1953 als Beratungsorgan der Kärntner Landesregierung in Naturschutzfragen eingerichtet. Seit dem Jahr 2005 hat das Kollegialorgan Naturschutzbeirat auch den gesetzlichen Auftrag, die Aufgaben eines Umweltanwaltes nach den Bundesgesetzen - und damit den Schutz der Umwelt - als Partei in den Verwaltungsverfahren wahrzunehmen.
Rechtsgrundlagen
Die Organisation ist im Kärntner Naturschutzgesetz 2002 in der
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