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Die UmweltanwältInnen Österreichs haben bereits im Rahmen ihrer Tagung im April 2016 beschlossen, sich mit dem Ersuchen, in den europäischen Gremien gegen eine Verlängerung von Glyphosat zu stimmen, an den zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zu wenden.

In einem gemeinsamen Schreiben an Herrn BM DI Andrä Rupprechter vom 08.04.2017 wurde auszugsweise formuliert:

Das Ringen um die Verlängerung der Zulassung des nicht-selektiven Blattherbizids „Glyphosat“ geht auf europäischer Ebene in die heiße Phase.

Neben der evidenten Umweltgefährdung ist durch den massiven Einsatz von Glyphosat u.a. in der Landwirtschaft auch eine Gesundheitsgefährdung zu besorgen.

Es ergeht daher an Sie als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft das dringende Ersuchen, sich in der Frage der Verlängerung der Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene für eine strikte Einhaltung des Vorsorgeprinzips einzusetzen.

Das bedeutet, dass aufgrund der vorliegenden Beweislage einer Verlängerung der Zulassung von Glyphosat als Pflanzenschutzmittel unter keinen Umständen zugestimmt werden kann.

Nunmehr läuft die Zulassung für Glyphosat am 15. Dezember 2017 aus. Im Ringen über das weitere Schicksal des Pestizids, das nach Ansicht der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Verdacht steht, Krebs auszulösen, unternimmt die Europäische Kommission einen neuerlichen Anlauf für eine Wiederzulassung um weitere fünf Jahre.

Angesichts des Vorsorgeprinzips und der wahrscheinlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit erscheint eine Wiederzulassung geradezu unerträglich.

Im vorliegenden Entwurf des Aktionsplans finden sich keine gesonderten Hinweise auf den innerstaatlichen Umgang mit Glyphosat.

Für den Fall, dass Glyphosat auf europäischer Ebene weiterhin zugelassen wird, ist eine explizite Behandlung im Nationalen Aktionsplan unabdingbar, um den Zielsetzungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 bzw. der Richtlinie 2009/128/EG gerecht zu werden.