Flächenwidmung „Grünland-Windkraftanlagen“ in der Zone „IN 19“ (Gemeinde Schwarzenbach) des Sektoralen Raumordnungsprogramms über die Windkraftnutzung in NÖ ist unverträglich
Laut Meinung von Thomas Hansmann, MAS, Leiter der NÖ Umweltanwaltschaft, ist die Flächenwidmung „Grünland-Windkraftanlagen“ in der Gemeinde Schwarzenbach aus zwingenden artenschutzfachlichen und –rechtlichen Gründen unverträglich, womit ein Windpark in Schwarzenbach dauerhaft unmöglich ist.
Umweltanwalt Hansmann wörtlich: „Die Widmung für Windkraftanlagen in der Gemeinde Schwarzenbach ist aus meiner Sicht aus artenschutzfachlichen und -rechtlichen Gründen unverträglich. Anrainer haben heuer im Juli im Wald einen mit zwei Schwarzstorchjungen sowie dem Elternpaar bestückten Horst gefunden. Laut BirdLife Österreich dürfen im Umkreis von zwei Kilometern um den Horst keine Windkraftanlagen errichtet werden, weil in diesem Bereich ein stark erhöhtes Kollisionsrisiko besteht und Bruten vermehrt aufgegeben werden. Somit scheidet die recht kleine Zone für die Gewinnung von Windenergie zur Gänze aus.“
Neben der direkten Störungswirkung macht insbesondere das durch einen Windpark massiv erhöhte Tötungsrisiko, das auch durch im Projektverfahren vorzuschreibende Maßnahmen nicht ausgeglichen werden könnte, Windkraftanlagen in Schwarzenbach dauerhaft unmöglich. Entsprechende Lenkungsmaßnahmen, die andernorts erfolgreich sind, scheiden in Schwarzenbach aus, weil die Landschaft von zahlreichen Gräben und Kleinstgewässern durchzogen ist.
Zudem könnte laut namhaften Ornithologen durch einen Windpark der Schwarzstorchbestand im gesamten Rosalien- bzw. Ödenburger Gebirge bedroht sein. Die räumliche Nähe zum Natura 2000-Gebiet „Mattersburger Hügelland“ legt darüber hinaus das Vorhandensein eines faktischen Vogelschutzgebiets nahe – und auch das ungarische Natura 2000-Gebiet „Soproni hegység“ ist nicht weit entfernt.
Hansmann weiter: „Uns ist klar, dass eine Nichtkonsumierbarkeit der Widmung für die Gemeinde und die potenzielle Betreiberin schmerzhaft ist, im gegebenen Fall ist jedoch dem Artenschutz der Vorrang zu geben, es besteht keinerlei Spielraum. Die Zone wird anlässlich einer Novellierung des einschlägigen Sektoralen Raumordnungsprogramms meiner Meinung nach zu streichen sein.“
Der NÖ Umweltanwalt sieht die Glaubwürdigkeit der NÖ Energie- und Umweltpolitik durch den notwendigen Entfall der Zone gestärkt: „Es wird damit deutlich, dass in Niederösterreich Projekte nicht um jeden Preis durchgesetzt werden, sondern dass verantwortungsbewusst mit unserer Umwelt umgegangen wird.“
Schließlich stellt der NÖ Umweltanwalt fest: „Die NÖ Umweltanwaltschaft bekennt sich zum Ausbau Erneuerbarer Energie. Es muss klar sein, dass die Sichtung eines Exemplars einer geschützten Vogelart regelmäßig nicht zur Untersagung eines Windkraftprojekts führen wird, Schwarzenbach ist die Ausnahme und nicht die Regel.“