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Die Umweltanwaltschaften der Österreichischen Bundesländer

In jedem österreichischen Bundesland ist von den jeweiligen Landesregierungen eine Umweltanwaltschaft eingerichtet. Die Umweltanwaltschaften vertreten die öffentlichen Interessen des Natur- und Umweltschutzes. Zusätzlich unterstützen sie die Bürgerinnen und Bürger bei Umweltproblemen und Missständen.

Aufgaben

  • Parteistellung in Behördenverfahren
    Die Umweltanwaltschaften haben in umweltrelevanten bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren wie dem Umweltverträglichkeitsprüfungs- und dem Abfallwirtschaftsverfahren Parteistellung als Formalpartei. Die Beteiligungsrechtein den landesrechtlichen Verfahren sind in jedem Bundesland anders geregelt. Sämtliche Umweltanwaltschaften haben aber in den Naturschutzverfahren Parteistellung.
     
  • Bürgerberatung und Information
    Bürgerinnen und Bürger werden bei Verwaltungsverfahren fachlich beraten. Sie erhalten Informationen über den Verfahrensablauf und die wesentlichen Verfahrensschritte.
     
  • Projektbegutachtung und Planungsberatung
    Projektwerber werden in ökologischen und umwelttechnischen Bereichen im Vorfeld der Behördenverfahren und der Projektrealisierung beraten.
     
  • Vermittlung in Konflikten
    Die Umweltanwaltschaften haben die Möglichkeit Gutachten einzuholen oder weitere Untersuchungen durchzuführen und so an der Erarbeitung von Problemlösungen gegebenenfalls nach Rücksprache mit Behörden mitzuwirken. In einzelnen Bundesländern werden von der Umweltanwaltschaft auch Mediationen durchgeführt (Zusatz auf Wunsch von DI Herbert Beyer).

  • Gesetzesbegutachtung
    Gesetze, Verordnungen und sonstigen Rechtsnormen werden aus der Sicht des Umweltschutzes begutachtet.