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Mit diesem Leitgedanken widmete sich im Rahmen der Österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013 – 2020 eine Arbeitsgruppe dem krebserzeugenden Arbeitsstoff Asbest. Aktuelle Asbest-Informationen wurden zusammengetragen, diskutiert, übersichtlich geordnet und über die Website der Arbeitsinspektion veröffentlicht. Unter dem übergreifenden Thema „Arbeitsstoffe“ wurde das neue Kapitel „Asbest“ gestaltet.

Asbest - einst als Wunderfaser in breiter Verwendung - ist leider immer noch KEIN Thema der Vergangenheit! Hitzebeständig und quasi unzerstörbar wurde es als Material für Fußböden und Dächer verwendet.

Beinahe ein Jahrhundert ist es her, dass die sogenannte Asbestose, eine narbige Umwandlung des Lungengewebes, bei Arbeitskräften, die Asbestfasern ausgesetzt waren, in der Literatur beschrieben wurde. Über die Jahrzehnte erhärtete sich auch der Verdacht, dass das Einatmen von Asbestfasern, welche lebenslang im Körper verbleiben, das Risiko erhöhen, an Lungen-, Rippenfell- oder Bauchfellkrebs zu erkranken. Erst im Jahr 1990 wurde die Verwendung von Asbest in Österreich verboten. Seit 2005 gilt ein EU-weites Verbot. Da Krebserkrankungen oft erst Jahrzehnte nach der Exposition mit Asbest auftreten, steigt die Zahl der Asbestopfer auch in Österreich immer noch jährlich an.

Rippenfellkrebs wird bis zu 90 Prozent auf den Kontakt mit Asbest zurückgeführt. Er wird meist spät erkannt und ist kaum heilbar. In Österreich werden jährlich 80 bis 100 Fälle offiziell gemeldet. In Europa sterben nach Schätzungen jährlich 15.000 Menschen durch asbestbedingte Erkrankungen.

Da Asbest erst 1990 verboten wurde, sind auch heute noch in vielen Häusern asbesthaltige Materialien eingebaut. Viele ältere Dächer und Fassaden enthalten beispielsweise Asbestzement. Bei Renovierungen stellen sie insbesondere für Bauarbeiter eine Gefahr dar. Sanierungsmaßnahmen, bei denen asbesthaltige Materialien ab- oder ausgebaut werden müssen, dürfen deshalb nur von Firmen mit einschlägiger Sachkenntnis durchgeführt werden. Sie müssen zuvor ein Sanierungskonzept beim jeweiligen Landeshauptmann vorlegen. In den Konzepten muss durch Befeuchtung der Baustelle, Abschirmungen und Atemschutz sichergestellt werden, dass niemand gesundheitsgefährdende Mengen von asbesthaltigen Stäuben einatmet. Die AUVA bietet für die einschlägigen Berufsgruppen laufend Schulungen zum Thema Asbestprävention an.

Heimwerker, die sich der Gefahr nicht bewusst sind, tragen jedoch ein besonderes Risiko.

Mehr Informationen:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - Arbeitsinspektion