Gemäß Oö. Umweltschutzgesetz ist dem Oö. Landtag alle drei Jahre ein Tätigkeitsbericht der Oö. Umweltanwaltschaft vorzulegen. Der Bericht über die Jahre 2022 bis 2024 steht zum Download bereit.
Tätigkeitsbericht der Oö. Umweltanwaltschaft 2022 bis 2024
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