Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Nach jahrzehntelangen Diskussionen trat am 1.8.2017 das neue Steirische Naturschutzgesetz in Kraft. Es ist Herrn Landesrat Lang zu verdanken, dass er die Initiative ergriffen hat und auf der Basis vieler Diskussionsrunden aus der Vergangenheit ein neues Gesetz entstehen konnte. Der wichtigste Leuchtturm des neuen Gesetzes ist ein umfassendes Bekenntnis zum Schutz der Moore, zu deren Ausweisung als Naturschutzgebiete sich die Regierung verpflichtet hat. Neu ist auch ein im Gesetz verankerter vorläufiger Schutz für alle Schutzgebietskategorien. Dem Gedanken des One-Stop-Shops verpflichtet sind die Neuregelungen der Zuständigkeiten und der Bewilligungspflichten für Ankündigungen im Freiland sowie der Entfall der Bewilligungspflicht für Bauvorhaben im gewidmeten Bauland in Landschaftsschutzgebieten. Ebenso wurde das im alten § 3 verankerte Anzeigeverfahren gestrichen. Die Prüfschritte für Bewilligungsverfahren in Landschaftsschutzgebieten und für Vorhaben an Fließgewässern wurden völlig neu definiert, was die wesentlichste Änderung für die Praxis darstellt.
Da das neue Gesetz keine Übergangsbestimmungen vorsieht, waren alle Verfahren nach dem 1.8.2017 nach dem StNSchG 2017 zu führen, weshalb ich bereits über erste Verfahren berichten kann, die auf dieser Basis entscheiden wurden.
Die höchstgerichtliche Entscheidung zur dritten Piste und Judikate des EuGH zum Thema Aarhus haben die umweltrechtliche Diskussion im Jahr 2017 dominiert. Auf fachlicher Ebene sorgen die Rückkehr der großen Beutegreifer genauso für Debatten, wie der weiterhin unaufhaltsam erscheinende Artenschwund und die Folgen des Klimawandels....