Mit der vorliegenden Verordnung kann nach Einschätzung der Umweltanwaltschaften von Burgenland, Wien, Oberösterreich und Niederösterreich das Ziel einer Forcierung der Verwendung von Recycling-Baustoffen nicht erreicht werden. Es müssen deutliche Reduzierungen des Verwaltungsaufwandes für Private, Gemeinden und die öffentliche Hand getroffen werden, um die Ziele der EU-Abfallrichtlinie "Wiederverwendung und Recycling" zu erfüllen.
Stellungnahme der Umweltanwaltschaften von Burgenland, Wien, Oberösterreich und Niederösterreich zum Entwurf der "Recycling-Baustoffverordnung"
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