In ihrer gemeinsamen Stellungnahme üben die österreichischen Umweltanwaltschaften Kritik daran, dass durch die vorliegende Novelle berechtigte Umweltschutzinteressen (Lärmschutz) aufs Spiel gesetzt werden.
Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971; Stellungnahme der österreichischen Umweltanwaltschaften
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