Planmäßig wird der Nationalrat morgen über die Novelle zur Gewerbeordnung abstimmen - die Parteistellung der Landesumweltanwälte steht auf dem Spiel!
Bereits morgen Mittwoch (17. Mai 2017) soll der Nationalrat über die Novelle zur Gewerbeordnung abstimmen, womit unter anderem die Entscheidungskonzentration im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren (One-stop-shop) mittels Verfassungsbestimmung (§ 356f) auf landesrechtliche - etwa naturschutzrechtliche - Bestimmungen ausgedehnt werden soll.
Dies ist grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings: Die instabilen Verhältnisse im Bund könnten dazu benutzt werden, der Umwelt einen Bärendienst zu erweisen, denn die Parteistellung der LandesumweltanwältInnen ist nicht gesondert gesetzlich abgesichert. Dies bedeutet, dass es künftig zu einer Ausschaltung der Umweltanwaltschaften bei vielen gewerblichen Projekten unterhalb der Schwellen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) kommt.
Dabei handelt es sich um Projekte, die etwa aufgrund ihrer Lage in einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet zusätzlich einer naturschutzbehördlichen Bewilligung bedürfen. Beispiele dafür sind Campingplätze mit weniger als 250 Stellplätzen, Freizeitparks mit weniger als 5 ha Größe oder weniger als 750 Parkplätzen, Hotels mit weniger als 250 Betten, Schilifte mit einer Flächeninanspruchnahme unter 10 ha. Hier soll die Umwelt dann ohne Fürsprache der UmweltanwältInnen bleiben!
Bereits im November 2016 haben die Landesumweltschaften Österreichs eine Gemeinsame Stellungnahme im Begutachtungsverfahren eingebracht. Diese finden Sie hier im Format .pdf.
Rückfragehinweis: Mag. Thomas Hansmann, MAS, NÖ Umweltanwalt; 02742-9005 DW 12972