Die österreichischen Umwelt- und Naturschutzanwaltschaften fordern die Bundesregierung dazu auf, gegen die Entscheidung der Kommission im Fall von Paks II Klage beim Europäischen Gerichtshof einzubringen, wie es Österreich bereits im Fall von Hinkley Point C getan hat. Briefe sind an Bundesministerin Köstinger und Bundesminister Dr. Moser aufgrund ihrer speziellen Zuständigkeit ergangen.
Durch den rasanten Siegeszug der erneuerbaren Energieträger, deren Preise kontinuierlich sinken, wird Atomenergie mit jedem Jahr noch unwirtschaftlicher. Gleichzeitig kommen jene Reaktoren die in den 1970-er und 1980-er Jahren unter Einsatz großer staatlicher Programme errichtet wurden trotz Laufzeitverlängerungen an das Ende ihrer Betriebsdauer. Die heute privaten Eigentümer der Anlagen sehen einerseits, dass der Neubau von Kernkraftwerken wirtschaftlich ein völlig unsinniges Unterfangen ist und andererseits, dass mit einem Ausstieg aus der Kernenergie die enorm teure Endlagerfrage nicht mehr in die Zukunft verschoben werden kann.
Als Lösung dieses Dilemmas versuchen die Betreiber wieder die Staaten – und somit die Allgemeinheit - zu einer Finanzierung des Ersatzes der alten Anlagen zu bewegen. Für ein Gefühl der nationalen Größe und eine vermeintliche Energiesicherheit sind tatsächlich europäische Staaten bereit, Modelle an den Wettbewerbsregeln der EU vorbei zu entwickeln um für den Preis der vollständigen Übernahme aller Geschäftsrisiken den Bau neuer Kernreaktoren anzustoßen. Die Europäische Kommission ist nicht abgeneigt die absonderlichsten Argumentationen zu finden um diese Finanzierungsmodelle als konform zu Europäischem Recht zu erklären. Im Fall von Hinkley Point C und Paks II ist dieser Blankoscheck der Kommission bereits ausgestellt worden. Jeder Euro für die Kernenergie verlangsamt aber die dringend notwendige Energiewende und schreibt mit großen zentralen Erzeugungseinheiten ein System fest, das mit den Anforderungen eines nachhaltigen Energiesystems kollidiert.
In Hinblick auf das Bekenntnis der Bundesregierung zu einer Fortsetzung einer starken österreichischen Antiatompolitik wäre die Klage im Beihilfenverfahren Paks II der logische nächste Schritt. Umso mehr als von der Wettbewerbsverzerrung am Strommarkt österreichische Stromerzeuger, österreichische Wirtschaftstreibende und österreichische Stromkunden betroffen wären. Nicht zuletzt bedeuten neue Reaktoren am Standort Paks auch eine fortgesetzte Bedrohung durch eine mögliche Nuklearkatastrophe. Die Zeit dazu drängt, um nicht die Frist für die Klagseinbringung ungenutzt verstreichen zu lassen!