Die EU-Kommission hat mit Aufforderungsschreiben vom 11. Juli 2014 ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Umweltbereich eröffnet. Bei dem Vertragsverletzungsverfahren geht es um die Nichtumsetzung der Aarhus Konvention (Artikel 9 Absatz 3), die von Österreich am 17. Januar 2005 ratifiziert wurde. Die Europäische Kommission fordert die Republik auf, sich zum fehlenden Rechtsschutz der Öffentlichkeit in den Bereichen Wasserrecht, Luftreinhaltung, Naturschutz und Abfallwirtschaft zu bekennen. Österreich ist nun angehalten, sowohl das NGO-Klagerecht, als auch das Klagerecht unmittelbar betroffener Einzelpersonen in diesen Bereichen einzuführen. Setzt die Republik nicht rasch erste Umsetzungsschritte, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Österreichischen Umweltanwältinnen und Umweltanwälte haben sich bereits in ihrer gemeinsamen Stellungnahme (550-KB-PDF) vom Herbst 2013 für die rasche Umsetzung der Aarhus-Konvention ausgesprochen.