Verkehrslärm und Luftschadstoffbelastung durch Verkehr sind die größten Herausforderungen für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Europa und weltweit. Während große emittierende gewerbliche oder agrarische Industrieformen und sogar (noch) Flughäfen dem gleichen Verfahrensstandard „Prüfung vor Bau“ unterworfen werden, sollen Straße und Schiene im UVP-Recht weiterhin bevorzugt werden. Dazu bestehen weder angestammte Rechte aus der alten Rechtsordnung, noch wurde dazu eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung nachgewiesen.
Die Österreichischen Umweltanwältinnen und Umweltanwälte haben daher die letzte Änderung des UVP-Gesetzes zum Anlass genommen, um die Rücknahme der Privilegien für Bundesstraßen- und Eisenbahnvorhaben einzufordern. Gemeinsame Stellungnahme (165-KB-PDF)