Aufgrund der Bestimmungen des § 14 Abs. 5 Oö. NSchG 2001 beabsichtigt die Oö. Landesregierung, Richtlinien für die Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen zu verordnen.
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Richtlinien für die Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen erlassen werden – Stellungnahme der Oö. Umweltanwaltschaft
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