Oö. Abfallwirtschaftsplan 2017
Gemäß § 19 Abs. 1 Oö. AWG 2009 hat die Oö. Landesregierung zur Erreichung der Ziele und unter Beachtung der Grundsätze dieses Landesgesetzes (§ 1) sowie des Bundesabfallwirtschaftsplanes nach Anhörung von in dieser Regelung aufgezählten Organisationen und Institutionen einen Landesabfallwirtschaftsplan zu beschließen und auf der Internetseite des Landes Oberösterreich sowie durch Auflage bei der zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung und den Bezirksabfallverbänden zu veröffentlichen.