Mit Mail der Parlamentsdirektion vom 17.12.2020 wurde die LUA über den Beschluss des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen informiert, eine Stellungnahme der LUA zur „Petition für eine wolfsfreie Bergland- und Almwirtschaft in Salzburg“ einzuholen (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/PET/PET_00029/index.shtml#tab-Uebersicht).
Dazu übermittelte die Salzburger Landesumweltanwaltschaft am 11.02.2021 die unten abrufbare Stellungnahme.
Auszug:
"Somit ist die Rechtslage europa- und landesrechtlich eindeutig. Seitens der EU-Kommission wurde auch bereits mehrfach klargestellt, dass der rechtliche Status des Wolfs nicht geändert wird. Die vorliegende Petition für eine wolfsfreie Bergland- und Almwirtschaft in Salzburg weckt daher unrealistische Erwartungen und geht auch von falschen Prämissen aus. So ist beispielsweise eine Herabminderung des Schutzstatus unter Hinweis auf europaweite Wolfsbestände rechtlich nicht zulässig. Ausschlaggebend für die Beurteilung des Erhaltungszustandes beim Wolf ist dessen Einstufung in der jeweiligen biogeografischen Region eines Mitgliedstaates. Die Verantwortung zum Artenschutz kann nicht auf andere
Staaten „abgewälzt“ werden."
Die Petition kann aus rechtlichen und fachlichen Gründen keinesfalls befürwortet werden. Eine „wolfsfreie“ Berg- und Almregion ist nicht mit den europäischen Schutzbestimmungen vereinbar.
Lesen Sie bitte weiter in der Stellungnahme: Stellungnahme der LUA-Sbg zur Petition 29/PET Wolf