Recht ist was dem Starken gefällt?!
Dieses Eindrucks kann man sich nicht erwehren, wenn man die Entscheidung der Europäischen Kommission zu Förderungen für das KKW Hinkley Point C betrachtet. Seit kurzem ist die Entscheidung auf der Homepage der Kommission (1,25-MB-PDF) nachzulesen. 35 Milliarden Euro sollen in den kommenden Jahren aus der Tasche des britischen Steuerzahlers in die Tasche der mit finanziellen Schwierigkeiten und fehlenden Aufträgen kämpfenden französischen - in Staatseigentum befindlichen - Nuklearkonzerne AREVA und EdF fließen.
Den britischen Stromkunden versucht man, diese ökonomische und ökologische Fehlentscheidung, als Garant für billigen Strom und im Sinne der Versorgungssicherheit zu verkaufen. Wie Studien zeigen sind beide Behauptungen falsch. Dass die Förderung von Atomenergie die teuerste Option für den Steuerzahler ist, zeigt eindeutig die neueste Studie der WUA zu diesem Thema. Dass die Versorgungssicherheit durch erneuerbare Energieträger gewährleistet wird, muss nicht mehr durch Studien belegt werden. Ein Blick nach Deutschland reicht. Hier hat man seit dem Jahr 2000 den Anteil der Kernenergie bereits von über 30 Prozent auf 17 Prozent reduziert und gleichzeitig haben erneuerbare Energieträger diesen Anteil übernommen. In der Folge ist Deutschland weiter ein großer Stromexporteur und das nicht nur netto übers Jahr gemittelt, sondern zum überwiegenden Teil auch an den einzelnen Tagen des Jahres. Realdaten dazu und auch über die Planbarkeit von erneuerbarer, fossiler und nuklearer Stromerzeugung findet man auf der Homepage des renommierten Fraunhofer Instituts.
Österreich muss seine angekündigte Klage einreichen
Die Bundesregierung hat eine Klage gegen die Entscheidung der Kommission im Beihilfenfall Hinkley Point C angekündigt. Jetzt ist es an der Zeit Taten folgen zu lassen. Nicht nur um eine durch die Kommission getroffene Fehlentscheidung zu korrigieren, nicht nur um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, welche auf längere Zeit die Energiewende bremsen wird, sondern auch aus Solidarität mit jenen Britischen Bürgerinnen und Bürgern, die sich zu Recht von ihrer Regierung und der Europäischen Kommission an die Interessen ausländischer Konzerne und Investoren verraten und verkauft fühlen.
Die Wiener Umweltanwaltschaft in London
Der Wiener Umweltanwaltschaft als Atomschutzbeauftragte ist es nicht möglich den Rechtsweg selbst zu beschreiten. Dennoch sehen wir es in unserem Kampf für eine lebenswerte Umwelt und somit auch gegen die technologische Sackgasse der Kernenergie als vorrangiges Ziel an, solche Entwicklungen wie im Fall von Hinkley Point C mit allen Mitteln zu verhindern. Die Wiener Umweltanwaltschaft und ihre Kooperationspartner im wissenschaftlichen Bereich verfügen über eine weitreichende Expertise im Nuklearbereich. Mit dieser unterstützen wir auch unsere britischen Partner von NFLA (Nuclear free local authorities) etwa am 28. Jänner 2015 bei einem Treffen mit britischen Parlamentarier/innen in Westminster.
Mehr Informationen:
Zusammenfassung der Studie: Erneuerbare Energien versus Kernenergie - ein Vergleich der Föderanreize, Österreichisches Ökologieinstitut im Auftrag der WUA, Dezember 2014 (1,2-MB-PDF)
Renewable Energy versus Nuclear Power, Österreichisches Ökologieinstitut im Auftrag der WUA, Dezember 2014 (3,8-MB-PDF)