Gegen den naturschutzbehördlichen Feststellungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land als zuständige Naturschutzbehörde hat die Oö. Umweltanwaltschaft Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oö. erhoben; zur Untermauerung wurde ein gewässerökologisches Gutachten in Auftrag gegeben.