Die Niederösterreichische Umweltanwaltschaft beschäftigt sich im aktualisierten Positionspapier zur Thematik "Berücksichtigung der Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen-Ausweisungen und bedeutsamen Vogellebensräumen" unter anderem mit
- den Abstandsempfehlungen des sogenannten "Helgoländer Papiers",
- dem "best-case-Prinzip" als Prüfungsmaßstab im Widmungsverfahren,
- dem Prüfschema "Natura 2000-Gebietsschutz - NVP",
- dem Prüfschema "Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - SaP".
Anzumerken ist, dass sich die NÖ Umweltanwaltschaft bis zur Erarbeitung eines spezifischen "Niederösterreichischen Papier" am "Helgoländer Papier" orientiert.
Bei Interesse steht Ihnen dieses Positionspapier zum Download zur Verfügung.