Die Niederösterreichische Umweltanwaltschaft beschäftigt sich im aktualisierten Positionspapier zur Thematik "Berücksichtigung der Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen-Ausweisungen und bedeutsamen Vogellebensräumen" unter anderem mit

 

  • den Abstandsempfehlungen des sogenannten "Helgoländer Papiers",
  • dem "best-case-Prinzip" als Prüfungsmaßstab im Widmungsverfahren,
  • dem Prüfschema "Natura 2000-Gebietsschutz - NVP",
  • dem Prüfschema "Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - SaP".

 

Anzumerken ist, dass sich die NÖ Umweltanwaltschaft bis zur Erarbeitung eines spezifischen "Niederösterreichischen Papier" am "Helgoländer Papier" orientiert.

Bei Interesse steht Ihnen dieses Positionspapier zum Download  zur Verfügung.