Gemeinsame Stellungnahmen & Initiativen

Verkehrslärm und Luftschadstoffbelastung durch Verkehr sind die größten Herausforderungen für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Europa und weltweit. Während große emittierende gewerbliche oder agrarische Industrieformen und sogar (noch) Flughäfen dem gleichen Verfahrensstandard „Prüfung vor Bau“ unterworfen werden, sollen Straße und Schiene im UVP-Recht weiterhin bevorzugt werden. Dazu bestehen weder angestammte Rechte aus der alten Rechtsordnung, noch wurde dazu eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung nachgewiesen.

Die EU-Kommission hat mit Aufforderungsschreiben vom 11. Juli 2014 ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Umweltbereich eröffnet. Bei dem Vertragsverletzungsverfahren geht es um die Nichtumsetzung der Aarhus Konvention (Artikel 9 Absatz 3), die von Österreich am 17. Januar 2005 ratifiziert wurde. Die Europäische Kommission fordert die Republik auf, sich zum fehlenden Rechtsschutz der Öffentlichkeit in den Bereichen Wasserrecht, Luftreinhaltung, Naturschutz