Gemeinsame Stellungnahmen & Initiativen
Die EU-Kommission hat mit Aufforderungsschreiben vom 11. Juli 2014 ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Umweltbereich eröffnet. Bei dem Vertragsverletzungsverfahren geht es um die Nichtumsetzung der Aarhus Konvention (Artikel 9 Absatz 3), die von Österreich am 17. Januar 2005 ratifiziert wurde. Die Europäische Kommission fordert die Republik auf, sich zum fehlenden Rechtsschutz der Öffentlichkeit in den Bereichen Wasserrecht, Luftreinhaltung, Naturschutz und Abfallwirtschaft zu bekennen. Österreich ist nun angehalten, sowohl das NGO-Klagerecht, als auch das Klagerecht unmittelbar betroffener Einzelpersonen in diesen Bereichen einzuführen. Setzt die Republik nicht rasch erste Umsetzungsschritte, droht
Rechte der Landesumweltanwaltschaften müssen gewahrt bleiben
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurden die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Einführung von Verwaltungsgerichten und damit einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Am 1. Jänner 2014 gehen die Kompetenzen des Umweltsenates auf das Bundesverwaltungsgericht über. Das UVP-G muss daher dementsprechend angepasst werden. Um das UVP-G des Jahres 2014 genau zu kennen, muss man aber vorerst