Oberösterreich - Publikationen

Gemäß § 4 Abs 6 Oö. USchG 1996 hat die Oö. Umweltanwaltschaft einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und diesen dem Landtag vorzulegen.

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Für potentielle FFH-Gebiete besteht zwar kein grundsätzliches Projektverbot, sehr wohl jedoch ein Verbot der Verschlechterung des ökologischen Wertes des jeweiligen Gebietes.

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