Wien - Stellungnahmen & Initiativen
Gesetzliche Grundlagen der Wiener Umweltanwaltschaft
Die gesetzlichen Grundlagen für die Wiener Umweltanwaltschaft (WUA) wurden 1993 mit dem „Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt“ geschaffen. Nicht nur die WUA, sondern auch die Umweltausschüsse der Bezirksvertretungen und der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen wurden mit diesem Landesgesetz eingerichtet. In dem Gesetz wurde die Finanzierung durch die Gemeinde Wien, die Unterstützung durch Magistratsabteilungen und Amtssachverständige sowie die Weisungsfreiheit des Umweltanwalts, der in Wien seit 1993 durch zwei Umweltanwältinnen in Folge ausgeübt wird, festgelegt. Ihren eigentlichen Geburtstag feiert die WUA im Jahr 2019, da erst 1994 die Arbeiten im vollen Umfang
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Der EuGH hat am 12. Juli 2018 die Entscheidung der Europäischen Kommission bezüglich staatlicher Beihilfen für das KKW Hinkley Point C in vollem Umfang bestätigt. Nach den vorliegenden Unterlagen zum Urteil macht der EURATOM-Vertag diese Entscheidung möglich. Der Gerichtshof spricht jedem Staat die souveräne Entscheidung über die Wahl seiner Energiequellen zu, begründet aber gleichzeitig die bedingungslose Unterstützung der Kernenergie auf Grundlage des EURATOM-Vertrags als übergeordnetes
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