Gemeinsame Stellungnahmen & Initiativen
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UVP-Verfahren benötigen unstrittig die größtmögliche Transparenz, um zur Erfüllung des Zwecks dieses Verfahrens alle Umweltauswirkungen eines Vorhabens beurteilen zu können. Die Führung staatlicher Listen mit Namen und Adressen von NGO-Unterstützern kann dazu aber keinen Beitrag leisten. Der Zweck dieser Maßnahme ist nicht nachvollziehbar und überschießend. Die Anforderung des Nachweises von 100 Mitgliedern lässt zudem insbesondere kleinere lokale Umweltorganisationen unberücksichtigt und verhindert eine Beteiligung auch auf Länder-Ebene.
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Gemeinsame Stellungnahme der Österreichischen Umweltanwaltschaften
Die Novelle dient der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU. Zusätzlich sollen einige Punkte aus dem Regierungsprogrammes 2017 - 2022 im UVP-G verankert werden. Die Österreichischen Umweltanwaltschaften bezweifeln bei einigen beabsichtigten Verfahrensänderungen den tatsächlichen Nutzen. Die Stellungnahme setzt sich auch mit den geplanten Änderungen des Anhangs 1, vor allem Gletscherschigebiete betreffend, auseinander.