Gemeinsame Stellungnahmen & Initiativen
Der vorliegende Entwurf ist ein taugliches Instrumentarium, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben; nicht nachvollziehbar und verfassungsrechtlich sowie EU-rechtlich bedenklich ist die sachlich nicht gerechtfertigte Bevorzugung der Windkraft.
Der umfassende Schutz der Gewässer und ihrer vielfältigen Funktionen sowie die nachhaltige Nutzung der Gewässer durch den Menschen sind zentrale Ziele des Österr. Wasserrechts und Rechtsetzungen der Europäischen Union auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie. Ziel ist es, unter Berücksichtigung von berechtigten Schutz- und Nutzungsinteressen, ausgewogene Lösungen im Bereich des Gewässerschutzes zu finden.