Gemeinsame Stellungnahmen & Initiativen

Rechte der Landesumweltanwaltschaften müssen gewahrt bleiben
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurden die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Einführung von Verwaltungsgerichten und damit einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Am 1. Jänner 2014 gehen die Kompetenzen des Umweltsenates auf das Bundesverwaltungsgericht über. Das UVP-G muss daher dementsprechend angepasst werden. Um das UVP-G des Jahres 2014 genau zu kennen, muss man aber vorerst auf den Sommer 2012 zurückblicken, in dem die letzte größere UVP-Novelle kundgemacht wurde.