Gemeinsame Stellungnahmen & Initiativen
Mit der vorliegenden Verordnung kann nach Einschätzung der Umweltanwaltschaften von Burgenland, Wien, Oberösterreich und Niederösterreich das Ziel einer Forcierung der Verwendung von Recycling-Baustoffen nicht erreicht werden. Es müssen deutliche Reduzierungen des Verwaltungsaufwandes für Private, Gemeinden und die öffentliche Hand getroffen werden, um die Ziele der EU-Abfallrichtlinie "Wiederverwendung und Recycling" zu erfüllen.
Die Umweltanwaltschaften aus dem Burgenland, aus Wien, Oberösterreich und Niederösterreich begrüßen im Sinne der EU-Abfallrahmenrichtlinie die Initiative des Lebensministeriums zur Erarbeitung einer Verordnung für das Recyceln von Baustoffen. Aus Sicht der Umweltanwaltschaften muss aber der Verwaltungsaufwand für die Verwendung von Recycling-Baustoffen deutlich reduziert werden.