Niederösterreich - Stellungnahmen & Initiativen

St. Pölten, 16. Juli 2015 - Bei der UVP-Verhandlung zum Projekt „Marchfeldkogel“ am 15. Juli 2015 hat der NÖ Umweltanwalt Thomas Hansmann in seiner abschließenden Stellungnahme zu später Stunde wie folgt ausgeführt: „Ich habe in der heutigen Verhandlung Vertreterinnen und Vertreter der Projektwerberin gehört, die auf Fragen besorgter Bürgerinnen und Bürger unschlüssige, widersprüchliche bzw. nicht nachvollziehbare Aussagen getätigt haben. Streckenweise konnte man sich des Gefühls nicht erwehren, dass sie das eigene Projekt nicht kennen.“

 

Hansmann weiter: „Die Projektwerberin hat als Basis für ein aussagekräftiges Gutachten im Fachbereich Verkehr jedenfalls das gesamte durch das Projekt verursachte Verkehrsaufkommen transparent zu

Mit Erkenntnis C-461/13 vom 1. Juli 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass nicht erst dann eine zur Anwendung der Ausnahmegenehmigung gemäß Art. 4 Abs. 7 Wasserrahmenrichtlinie (§ 104a Wasserrechtsgesetz) führende Verschlechterung des ökologischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers vorliegt, wenn eine Herabstufung im System der Gewässergüterklassen erfolgt (Schwellenüberschreitung).

Vielmehr liegt eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers laut