Willkommen auf der Plattform der Umweltanwaltschaften Österreichs!
In jedem österreichischen Bundesland ist von den jeweiligen Landesregierungen eine Umweltanwaltschaft eingerichtet. Die Umweltanwaltschaften vertreten die öffentlichen Interessen des Natur- und Umweltschutzes. Zusätzlich unterstützen sie die Bürgerinnen und Bürger bei Umweltproblemen und Missständen.
Neuigkeiten
Entwurf einer Verordnung gemäß § 3 Abs 8 UVP-G 2000 über belastete Gebiete (Luft)
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- Kategorie: Oberösterreich - Stellungnahmen & Initiativen
In Oberösterreich sind folgende belastete Gebiete ausgewiesen: KG Katzbach, Kleinmünchen, Linz, Lustenau, Pöstlingberg, St. Peter, Ufer, Urfahr und Waldegg, Gemeidegebiet von Steyregg, ein Teilgebiet von Traun und die Innenstadt von Wels.
Salzburg: LUA-Notizen Nummer 1/2015
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- Kategorie: Salzburg - Publikationen
Die letzte Printausgabe der LUA-Notizen nach 20 Jahren ist mit der Nummer 1/2015 erschienen. Sie steht wie alle bisherigen Publikationen im Bereich Publikationen/LUA-Notizen als Download zur Verfügung. Aus dem Inhalt dieser Ausgabe:
- Editorial
- Letzte Print-Ausgabe
- Tricks bei Garage
- VwGH zu Reithalle
- Natura 2000 Gebiete
- UVP Flughafen Terminal 2
- UVP Anif negativ
- UVP Schlossalm
Ab der Nummer 2-2015 werden die bisherigen LUA-Notizen (Printausgabe) auf Newsletter per mail-Versand umgestellt und der Druck sowie der Postversand eingestellt.
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EuGH: UVP-Feststellungsbescheide entfalten keine uneingeschränkte Bindungswirkung
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- Kategorie: Niederösterreich - Stellungnahmen & Initiativen
Europäischer Gerichtshof: Bescheid, mit dem festgestellt wird, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, hat keine Bindungswirkung für Nachbarn, die im UVP-Feststellungsverfahren keine Parteistellung hatten
Mit Erkenntnis vom 16. April 2015 in der Rechtssache C‑570/13 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH ("Karoline Gruber") hat der EuGH entschieden, dass Art. 11 der Richtlinie 2011/92 (sog. "UVP-Richtlinie") dahingehend auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung (hier dem UVP-G 2000), wonach eine Verwaltungsentscheidung, mit der festgestellt wird, dass für ein Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, Bindungswirkung für Nachbarn hat, die vom Recht auf Erhebung einer Beschwerde
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