Gemeinsame Stellungnahmen & Initiativen
Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus hat angekündigt, fristgerecht gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Beihilfen-Verfahren zum KKW Paks (SA.38454 Possible aid to the Paks nuclear power station) vor dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzubringen.
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Die österreichischen Umwelt- und Naturschutzanwaltschaften fordern die Bundesregierung dazu auf, gegen die Entscheidung der Kommission im Fall von Paks II Klage beim Europäischen Gerichtshof einzubringen, wie es Österreich bereits im Fall von Hinkley Point C getan hat. Briefe sind an Bundesministerin Köstinger und Bundesminister Dr. Moser aufgrund ihrer speziellen Zuständigkeit ergangen.