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St. Pölten, 28. März 2017 – Pressemitteilung der Niederösterreichischen Umweltanwaltschaft
Dringender Handlungsbedarf: Das Entfernen bzw. Deaktivieren von Dieselpartikelfiltern muss ein Ende haben!
Niederösterreichische Umweltanwaltschaft ruft Behörden dringend zur Ermittlung und Prüfung strafrechtlicher Tatbestände auf
Ein Dieselrußpartikelfilter, meist als Dieselpartikelfilter bezeichnet, ist eine Einrichtung zur Reduzierung der im Abgas von Dieselmotoren vorhandenen Partikel. Vor allem der kohlenstoffhaltige Feinstaub gilt seit langem als gesundheitsschädlich, weil es sich dabei nicht um Rußpartikel aus reinem Kohlenstoff, sondern meist um Agglomerationen von Rußpartikeln mit anderen gesundheitsschädlichen Stoffen wie etwa
Auf Einladung der Oö. Umweltanwaltschaft fand das diesjährige, turnusmäßige Treffen der Umweltanwaltschaften der Bundesländer am 10. und 11. November in Linz statt. Im Rahmen dieser Konferenz wurden u.a. auch Stellungnahmen zur Novelle der Gewerbeordnung und zum Verwaltungsreformgesetz verfasst.
Gemeinsame Stellungnahme zur Gewerbeordnung
Gemeinsame Stellungnahme zum Verwaltungsreformgesetz