Willkommen auf der Plattform der Umweltanwaltschaften Österreichs!
In jedem österreichischen Bundesland ist von den jeweiligen Landesregierungen eine Umweltanwaltschaft eingerichtet. Die Umweltanwaltschaften vertreten die öffentlichen Interessen des Natur- und Umweltschutzes. Zusätzlich unterstützen sie die Bürgerinnen und Bürger bei Umweltproblemen und Missständen.
Neuigkeiten
Standort-Entwicklungsgesetz
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- Kategorie: Gemeinsame Stellungnahmen & Initiativen
Gemeinsame Stellungnahme der Österreichischen Umweltanwaltschaften
Der Gesetzesentwurf sieht für standortrelevante Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse verfahrensbeschleunigende Maßnahmen vor. In der gemeinsamen Stellungnahme führen die Umweltanwaltschaften die zahlreichen Rechtsverletzungen an, die der Gesetzesentwurf beinhaltet, wie Verletzung von Internationalen Verträgen, EU-Recht und Österreichischen Verfassungsrecht. Auf Grund der vielen Rechtsunsicherheiten sind auch die beabsichtigten Verfahrensbeschleunigungen mehr als fraglich.
Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018
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- Kategorie: Gemeinsame Stellungnahmen & Initiativen
Gemeinsame Stellungnahme der österreichischen Umweltanwaltschaften
Schwerpunkt der Novelle ist die Umsetzung konkreter Bestimmungen der Aarhus-Konvention über die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten im Abfallwirtschaftsgesetz, Immissionsschutzgesetz-Luft und im Wasserrechtsgesetz. Im Wasserrechtsgesetz sind die anerkannten Umweltorganisationen nur bei „möglichen erheblichen Auswirkungen“ dem behördlichen Verfahren beizuziehen. In allen anderen Fällen haben die anerkannten Umweltorganisationen nur ein nachträgliches gerichtliches Überprüfungsrecht. Die Auslegung des Kriteriums „mögliche erhebliche Auswirkungen“ wird in der Praxis zu großen Abgrenzungsproblemen führen. Die Österreichischen
Tätigkeitsbericht der Stmk. Umweltanwaltschaft 2017
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- Kategorie: Steiermark - Publikationen
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Nach jahrzehntelangen Diskussionen trat am 1.8.2017 das neue Steirische Naturschutzgesetz in Kraft. Es ist Herrn Landesrat Lang zu verdanken, dass er die Initiative ergriffen hat und auf der Basis vieler Diskussionsrunden aus der Vergangenheit ein neues Gesetz entstehen konnte. Der wichtigste Leuchtturm des neuen Gesetzes ist ein umfassendes Bekenntnis zum Schutz der Moore, zu deren Ausweisung als Naturschutzgebiete sich die Regierung verpflichtet hat. Neu ist auch ein im Gesetz verankerter vorläufiger Schutz für alle Schutzgebietskategorien. Dem Gedanken des One-Stop-Shops verpflichtet sind die Neuregelungen der Zuständigkeiten und der Bewilligungspflichten für Ankündigungen im Freiland sowie der
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