Willkommen auf der Plattform der Umweltanwaltschaften Österreichs!
In jedem österreichischen Bundesland ist von den jeweiligen Landesregierungen eine Umweltanwaltschaft eingerichtet. Die Umweltanwaltschaften vertreten die öffentlichen Interessen des Natur- und Umweltschutzes. Zusätzlich unterstützen sie die Bürgerinnen und Bürger bei Umweltproblemen und Missständen.
Neuigkeiten
LUA-Notizen 2/2018 - Sommerausgabe
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- Kategorie: Salzburg - Publikationen
Die Sommerausgabe der LUA-Notizen ist online und als Newsletter zu beziehen.
"Heiße" Artikel rund um Natur- und Umweltschutz warten darauf gelesen und diskutiert zu werden.
Wir wünschen einen schönen Sommer!!!
Artikel der aktuellen Ausgabe:
Hinweis zur Datenverarbeitung nach DSGVO
Editorial des Umweltanwalts
► LUA-Praktikum 2018: Evaluierung UVP Scheukofen
► Tätigkeiten und Parteistellung der LUA im Bauverfahren - Vortrag bei der Bauamtsleitertagung
► Von Flußregenpfeifern und Truckern
► NGO’s, Standortanwalt, Landesumweltanwaltschaften - Notwendige Abgrenzungen im neuen Getümmel der Parteien
► Konfliktmanagement und Mediation in Umweltkonflikten
Kurzmeldungen:
- Geburt und Karenzvertretungen
- Wieviel ist eine
LUA-Notizen 1/2018 - Schwerpunkt Artenschutz
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- Kategorie: Salzburg - Publikationen
Mit der Schwerpunktausgabe "Artenschutz" starten die LUA-Notizen mit der Nummer 1 in den Frühling. Eine Reihe hochkarätiger Artikel geben einen Einblick in die aktuelle Situation des Artenschutzes sowohl in Naturschutzverfahren, als auch in die Entwicklung einiger Art-Bestände und ihre Gefährdungen im Alltag.
Wie Sie an der Fülle der Artikel sehen können, ist uns Artenschutz ein besonderes Anliegen. Die aktuell alarmierende Situation des massiven Rückgangs einzelner Arten muss jedenfalls weiter ins Bewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger gelangen. Auch die Wirtschaft hängt von den weiteren Entwicklungen ab.
Es gilt daher: Artenschutz geht jeden an!!!
Artikel der aktuellen Ausgabe:
Editorial
► Thema: Artenrückgang aufgrund
EuGH zu KKW Hinkley Point: Staatliche Beihilfe ist mit Binnenmarkt vereinbar
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- Kategorie: Wien - Stellungnahmen & Initiativen
Der EuGH hat am 12. Juli 2018 die Entscheidung der Europäischen Kommission bezüglich staatlicher Beihilfen für das KKW Hinkley Point C in vollem Umfang bestätigt. Nach den vorliegenden Unterlagen zum Urteil macht der EURATOM-Vertag diese Entscheidung möglich. Der Gerichtshof spricht jedem Staat die souveräne Entscheidung über die Wahl seiner Energiequellen zu, begründet aber gleichzeitig die bedingungslose Unterstützung der Kernenergie auf Grundlage des EURATOM-Vertrags als übergeordnetes Interesse der Europäischen Union. Dabei ist nicht entscheidend, ob dies tatsächlich im aktuellen Interesse der Mitgliedsstaaten liegt.
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